Die Böllerabteilung der SG Diana Schondorf e.V. wurde 2013 gegründet.
Das Böllern hat eine traditionsreiche und teilweise auch durch alte Chroniken belegte Geschichte. Diese geht bis in das ausgehende 15. Jahrhundert zurück. Jedoch ist es trotz allen Nachforschungen bis heute nicht gelungen, das Entstehen dieses Brauchtums schlüssig nachzuweisen. Den spärlichen Informationen nach hat sich das Böllern aus mehreren Bereichen entwickelt.
So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern und Dämonen dienen, und gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern und die Natur zu erwecken. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen, wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden. Es galt mit als höchster Achtungserweis, wenn Herrscher und Könige zu Besuch kamen und mit Böllerschüssen empfangen wurden. Auch um rasche und zuverlässige Warnungen zu verbreiten wurde geböllert. So war es noch Anfang des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Teilen der Alpenländer üblich, bei Feuer, Kriegs- oder sonstiger Gefahr von den abgelegenen Gehöften der Bergbauern aus durch Böllern auf sich aufmerksam zu machen.
Seit 2009 hat der Bayerische Sportschützenbund seine eigene Böllerschützenordnung. Es geht um die Sicherheitsregeln und die Anlässe, bei denen geböllert werden darf, Informationen zum traditionellen Auftreten und zu einheitlichen Schießkommandos sowie organisatorische Hilfen. In Bayern gibt es momentan 720 Böllergruppen mit 9.850 Böllerschützinnen und Böllerschützen, die diese schöne Tradition betreiben. Hoffen wir, dass das Böllerschiessen auch in Zukunft ein guter Brauch bleibt, der mit ungetrübter Freude ausgeübt werden kann.
Persönliche Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme ab 18 Jahre)
- Körperliche und geistige Gesundheit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landratsamtes, Kreisfreie Stadt oder Kreisverwaltungsreferats
- Bei einen anerkannten Lehrgangsträger den Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde erfolgreich abschließen – Prüfung vor dem Gewerbeaufsichtsamt.
- Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereines
- Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen – Die Erlaubnis ist gültig für fünf Jahre, danach muss diese in Eigenverantwortung verlängert werden.
- Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio €. Diese ist bei Vereinen, die dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. angeschlossen sind, über die Gruppenversicherung bereits im Verbandsbeitrag für alle Mitglieder enthalten für alle Ereignisse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Böllerschießen stehen.
- Eine private Haftpflichtversicherung ist dessen ungeachtet zwingend erforderlich für die Risiken aus dem privaten Transport von Böllerpulver vom Händler nach Hause und für die Aufbewahrung zuhause.
Falls sie Fragen oder Interesse haben, treten sie gerne mit uns in Kontakt oder melden sich persönlich bei unserem Abteilungsleiter Thomas Betz unter 08192 – 7987.